IHR VERTRAUENSVOLLER PARTNER
für erstklassige Gutachten im Bereich Fliesen, Natursteine und Mosaik!
Mit über 40 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen als anerkannter Experte zur Seite. Ob es um private Wohnprojekte, gewerbliche Bauten oder öffentliche Einrichtungen geht, ich biete Ihnen umfassende Fachkenntnisse und präzise Analysen, um die Qualität, Verarbeitung und Haltbarkeit Ihrer Fliesenbeläge sowie Natursteininstallationen zu beurteilen.
Als erfahrener Gutachter beziehe ich sowohl ästhetische Aspekte als auch technische Details in meine Bewertungen mit ein. Egal, ob es um Mängel, Schäden oder Instandhaltungsfragen geht – ich stehe Ihnen zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und auf Grundlage fundierter Analysen die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen.
Meine Dienstleistungen decken eine breite Palette ab:
Von der Begutachtung von Neuinstallationen über die Untersuchung von Abnutzungserscheinungen bis hin zur Bewertung von Feuchtigkeitsschäden. Mit Leidenschaft für mein Fachgebiet und einem Auge für Detail stehe ich Ihnen zur Verfügung, um die Werterhaltung und Qualität Ihrer Fliesen und Natursteinbeläge sicherzustellen.
Vertrauen Sie auf meine Fachkompetenz und langjährige Erfahrung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre Anliegen zu besprechen und gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuellen Anforderungen zu finden.
LEISTUNGSÜBERSICHT
Qualitätsprüfung von Materialien und Verarbeitung
Beurteilung der Qualität von Fliesen, Natursteinen und Mosaiken hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Oberflächenveredelung und Herstellungsverfahren.
Schadensanalyse und Ursachenidentifikation
Ermittlung von Schäden wie Risse, Abplatzungen oder Verfärbungen und Identifizierung der zugrunde liegenden Ursachen, sei es fehlerhafte Installation, Feuchtigkeitseinwirkung oder unsachgemäße Pflege.
Feuchtigkeitsmessungen und Abdichtungsprüfung
Durchführung von Feuchtigkeitsmessungen, um potenzielle Feuchtigkeitsschäden in Verbindung mit Fliesen und Natursteinen zu erkennen. Überprüfung der Abdichtung, um langfristige Schäden zu vermeiden.
Verlegungs- und Anwendungsberatung
Überprüfung der korrekten Verlegung von Fliesen, Natursteinen und Mosaiken gemäß den Industriestandards. Beratung zur optimalen Verwendung der Materialien je nach Anwendungsbereich.
Gutachten für Versicherungs- und Rechtsfälle
Erstellung von Gutachten für Versicherungsfälle, gerichtliche Auseinandersetzungen oder Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Fliesen-, Naturstein- und Mosaikschäden.
Werterhaltungsberatung und Renovierungsempfehlungen
Beratung zur Werterhaltung von Fliesenbelägen und Natursteininstallationen sowie Empfehlungen für Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen.
Begleitung von Bauprojekten
Unterstützung bei der Planung, Auswahl und Umsetzung von Fliesen, Natursteinen und Mosaiken in Bau- oder Renovierungsprojekten, um höchste Qualität und Langlebigkeit zu gewährleisten.
Qualitätsprüfung von Materialien und Verarbeitung
Beurteilung der Qualität von Fliesen, Natursteinen und Mosaiken hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Oberflächenveredelung und Herstellungsverfahren.
Schadensanalyse und Ursachenidentifikation
Ermittlung von Schäden wie Risse, Abplatzungen oder Verfärbungen und Identifizierung der zugrunde liegenden Ursachen, sei es fehlerhafte Installation, Feuchtigkeitseinwirkung oder unsachgemäße Pflege.
Feuchtigkeitsmessungen und Abdichtungsprüfung
Durchführung von Feuchtigkeitsmessungen, um potenzielle Feuchtigkeitsschäden in Verbindung mit Fliesen und Natursteinen zu erkennen. Überprüfung der Abdichtung, um langfristige Schäden zu vermeiden.
Verlegungs- und Anwendungsberatung
Überprüfung der korrekten Verlegung von Fliesen, Natursteinen und Mosaiken gemäß den Industriestandards. Beratung zur optimalen Verwendung der Materialien je nach Anwendungsbereich.
Gutachten für Versicherungs- und Rechtsfälle
Erstellung von Gutachten für Versicherungsfälle, gerichtliche Auseinandersetzungen oder Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Fliesen-, Naturstein- und Mosaikschäden.
Werterhaltungsberatung und Renovierungsempfehlungen
Beratung zur Werterhaltung von Fliesenbelägen und Natursteininstallationen sowie Empfehlungen für Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen.
Begleitung von Bauprojekten
Unterstützung bei der Planung, Auswahl und Umsetzung von Fliesen, Natursteinen und Mosaiken in Bau- oder Renovierungsprojekten, um höchste Qualität und Langlebigkeit zu gewährleisten.
BEGRIFFSERKLÄRUNG
GUTACHTEN
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.
AUGENSCHEIN
Einer der häufigsten Fälle der Beweisführung durch Augenschein ist der sog. „Ortstermin“. Dies meint die Inaugenscheinnahme einer bestimmten Örtlichkeit. Der Augenschein kann auch durch Inaugenscheinnahme von Fotografien durchgeführt werden.
PRIVAT- / PARTEIGUTACHTEN
Ein Privat- / Parteigutachten bezeichnet die Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt des Gerichts. Aus diesem Grund handelt es sich bei dem Parteigutachten, auch Privatgutachten genannt, nicht um ein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung.
VEREINBARTE PARTEIGUTACHTEN
Hier verlangen mehrere Parteien, die sich über eine bestimmte Frage nicht einig sind, vom Gutachter gemeinsam ein Gutachten. Diese Gutachten haben, sofern sie sorgfältig erstellt werden, den Vorteil, dass sie der Streiterledigung dienen können und den technischen Sachverhalt neutral darstellen. Allerdings haben solche Gutachten im Rahmen eines Rechtsstreits noch nicht die Bedeutung eines durch den Richter verlangten Gutachtens.
VERSICHERUNGS-
GUTACHTEN
Versicherungsgutachten sind Gutachten, die von einer Versicherung oder von einem Versicherungsnehmer für einen Versicherungsschaden beauftragt wurden. Zumeist handelt es sich hierbei um Sach- oder auch Haftpflichtschäden welche durch Unachtsamkeit, Unfälle aller Art, Unwetterschäden wie Sturm, Hagel oder Hochwasser aber auch weitere möglichen Schadensursachen entstanden sind.
GERICHTSGUTACHTEN
Ein Sachverständiger wird beigezogen, wenn dem Gericht die erforderliche Sachkenntnis zur Entscheidung einer Tatfrage abgeht: Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann diese Institution die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren. Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit besonderer Sachkunde und mit einer überdurchschnittlichen Fachexpertise.
ÜBER MICH
- 1976 - 1978
Ausbildung zum Fliesenleger
- 1978 - 1987
Arbeit als angestellter Fliesenleger
- 1987 - Heute
Selbstständig als Fliesenleger
- 2000
Ausbildung zum Gutachter in Deutschland
- 2017
Ausbildung zum Gutachter in der Schweiz
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